Anspruch auf Entlastung

Pflegekasse

Anspruch auf Entlastung

Betreuung und Hilfe

Pflegekasse

Betreuung und Hilfe

Anspruch auf Pflegegeld

Pflegekasse

Anspruch auf Pflegegeld

Ärztlich verordnete Maßnahmen

Pflegekasse

Ärztlich verordnete Maßnahmen

Pflegegrade in Berlin

Leistungen und Unterstützung im Überblick.

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen und jede Familie vor neue Herausforderungen stellen. Damit Sie in dieser Situation die bestmögliche Unterstützung erhalten, werden in Deutschland Pflegegrade vergeben. Sie reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und bestimmen, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Bei DAOKE Pflege in Berlin stehen wir Ihnen dabei zur Seite von der Antragstellung über die Begutachtung bis hin zur optimalen Nutzung der Ihnen zustehenden Leistungen. Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihre Angehörigen genau die Unterstützung bekommen, die Sie im Alltag benötigen.

Pflegegrade in Berlin – Informationen zu allen Pflegegraden von 1 bis 5, Leistungen der Pflegekasse und Unterstützung durch DAOKE Pflege.

Ambulante Pflege in Berlin-Friedrichshain

Mit DAOKE Pflege haben Sie einen verlässlichen Partner in Berlin, der fachliche Kompetenz mit menschlicher Nähe verbindet. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, die passende Pflegeleistung zu erhalten, individuell, professionell und herzlich.

Pflegegrad 1

Anspruch auf den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe.

Pflegegrad 2 – 5

Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen sowie Zuschüsse für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege.

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe werden direkt von der Krankenkasse übernommen, unabhängig vom Pflegegrad.

Voraussetzungen auf einen Blick

Wichtig zu wissen: Pflegegrade sind nicht endgültig festgelegt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

In Deutschland werden Leistungen für Pflegebedürftige von der Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist, übernommen. Abhängig vom Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen und Budgets zur Verfügung.

Mehr Klarheit, mehr Unterstuetzung.